Allgemeine Reisebedingungen


1. Reisevertrag

Der Reisevertrag kommt zwischen Mirador Adventures S.A.S. (Adresse: Finca Brasil vda. Arrayan Bajo, San Francisco, Cundinamarca, Kolumbien, NIT: 900969074-9)als Veranstalter und dem Reisenden zustande.

2. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt in schriftlicher Form per E-Mail oder direkt auf der Webseite des Reiseveranstalters.

3. Reisebestätigung

Mit der Anmeldung für eine Mirador Adventures International Abenteuerreise bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Dieser gilt für alle in der Anmeldung angeführten Teilnehmer. Im Reisevertrag müssen die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) angeführt sein.

Nach erfolgter schriftlicher Anmeldung erhalten Sie unverzüglich (innerhalb von 72 Stunden) eine Reisebestätigung (per E-Mail). Bitte senden Sie das mit Ihrer Unterschrift versehene Formular umgehend an Mirador Adventures International zurück.

Mit Eingang der vom Teilnehmer unterschriebenen Reisebestätigung tritt der Vertragsabschluss ein. (Bitte kontrollieren Sie zuvor alle Angaben und Daten auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit!)

4. Zahlung des Reisepreises

Nach Vertragsschluss wird eine vom Veranstalter bestimmte Anzahlung (oft in Höhe von 40%-50% des Gesamtreisepreises) zahlungsfällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Der Betrag ist auf das Geschäftskonto des Reiseunternehmens zu überweisen.

Der Gesamtreisepreis ist beim Reiseantritt dem Reiseleiter in vorher definierter Währung, entweder in US-Dollar ($) oder in Euro bar zu bezahlen. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Rechtsanspruch Ihrerseits auf Inanspruchnahme der vereinbarten Reiseleistung.

5. Leistungen und Preisänderungen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ist in der Beschreibung auf der Homepage und auf der Reisebestätigung ersichtlich, die enthaltenen Angaben sind für Mirador Adventures International bindend. Mirador Adventures International behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Leistungsangaben zu erklären, über die Sie vor der Buchung in Kenntnis gesetzt werden.

Mirador Adventures International hat den Kunden über die in der Destination geltenden Pass- und Einreise-Vorschriften zu informieren. 

5.1. Aufgrund des spezifischen Charakters unserer Reisen sind Abweichungen oder Änderungen nicht immer auszuschließen. Solche nach Vertragsabschluss anfallenden Änderungen sind, insofern sie nicht absichtlich erfolgen, dann gestattet, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. In einem solchen Fall werden gleichwertige Ersatzleistungen angeboten. Sie als Kunde werden über solche Änderungen gleich nach deren Auftreten in Kenntnis gesetzt. 

5.2. Mirador Adventures S.A.S. behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- oder Flughafengebühren) oder im Falle einer Änderung der betreffenden Wechselkurse bzw. Inflation in dem Umfang zu ändern, in dem sich deren Erhöhung pro Person pro Platz auf den Reisepreis auswirkt.

Der Reiseveranstalter verpflichtet sich dazu, Sie als Reisenden diesbezüglich spätestens 10 Tage vor Reisebeginn zu informieren. Die Erhöhung darf laut den kolumbianischen Gesetzen 15% nicht überschreiten. Wenn die Änderung des Wechselkurses bzw. der Inflation höher ist und Sie die Mehrkosten nicht übernehmen, darf der Veranstalter von der Reise zurücktreten. In einem solchen Fall muss der Veranstalter Ihnen die gesamten Reisekosten (einbezahlte Teilbeträge) rückerstatten.

Wir sind verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.

Hierzu ist es notwendig, dass Sie sich nach der Erklärung über die Preiserhöhung unverzüglich mit Mirador Adventures S.A.S. in Verbindung setzen.

6. Ersatzperson als Reisender

Bis zum Reiseantritt kann eine Ersatzperson an Ihrer Stelle für die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintreten, sofern dies buchungstechnisch möglich ist. Die durch die Umbuchung entstehenden Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. Mirador Adventures S.A.S. kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder die Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegensteht. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften sowohl er als auch Sie dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Sie können Ihre Reise jederzeit und ohne Grund abbrechen. Wenn Sie einzelne Leistungen in Folge vorzeitiger Rückreise, Krankheit, oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, wird der Veranstalter diese Unkosten nicht rückerstatten.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Mirador Adventures S.A.S. kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

Bis 30 Tage vor Reisebeginn, wenn die vom Reiseveranstalter ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Mindestteilnehmerzahl pro Reisegruppe beträgt 4 Personen. Im Falle eines Rücktritts wird Mirador Adventures S.A.S. Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis setzen. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

9. Haftung des Reiseveranstalters

Mirador Adventures International haftet für 

  • die gewissenhafte Reiseplanung
  • die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger sowie Partner
  • die Richtigkeit aller in der Reisebeschreibung angegebenen Leistungen
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

Die Teilnahme an einer von Mirador Adventures International veranstalteten Abenteuertour erfolgt als selbständiger Reisender, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.

10. Anmeldung von Ansprüchen

Wollen Sie als Kunde gegenüber Mirador Adventures International Forderungen wegen nicht erbrachter Leistungen anmelden, haben Sie diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bekannt zu geben. Danach ist dies nur noch möglich, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren.

11. Reiseversicherung / -bestimmungen, Risiken

Sie als Teilnehmer sind für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes ebenso selbst verantwortlich wie für einen ausreichenden Versicherungsschutz.

Da bei der Überseereise und beim Wandern in der Natur ein erhöhtes Unfall-, Verletzungs- und Erkrankungsrisiko besteht, können selbst bei verantwortungsvoller Betreuung durch den Reiseleiter Schäden nicht ausgeschlossen werden. Diese Risiken hat der Kunde selbst zu tragen, sofern der Reiseleiter nicht fahrlässig seine Pflichten verletzt hat und dadurch zu Schäden des Kunden beigetragen hat.

12. Beschränkung der Haftung

12.1. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Reisen in Entwicklungsländer nicht die gleichen Maßstäbe an Komfort, Hygiene und Service gestellt werden können wie in Europa. Gewisse Einschränkungen sind insofern auch bei aller Sorgfalt nicht immer zu vermeiden. Unseren angebotenen Reisen haftet ein gewisses Maß an Abenteuer, Risiko und südamerikanischer Lebensweise an. Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie daran denken. Das macht schließlich das Reisen mit Mirador Adventures S.A.S. zu einem großen Teil aus.

12.2. Mirador Adventures S.A.S. haftet weder für Sachschäden noch für Verletzungen. Es wird, im eigenen Interesse des Reisenden, der Abschluss einer Reiseunfallversicherung, Reisekrankenversicherung sowie einer Reisegepäckversicherung empfohlen.

13. Pass-, und Visumvorschriften

Der Reiseveranstalter informiert Sie über die gültigen Pass-, Visum- und Gesundheitsvorschriften. Diese Bestimmungen beziehen sich auf EU-Staatsbürger. Für andere Staatsbürger gibt das zuständige Konsulat Auskünfte.

14. Flugbuchungen

Da Mirador Adventures International kein Reisebüro mit IATA-Lizenz ist, können keine Flugverbindungen reserviert oder gebucht werden. Sie sind daher für die Flugbuchung selbst verantwortlich (bei selbst durchgeführter Internet-Flugbuchung) oder beauftragen ein Reisebüro mit der Aufgabe der Buchung der Flüge.

Flugänderungen seitens der Airline werden teilweise kurzfristig mitgeteilt, entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

Mit der Anmeldung für eine Reise akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Reisebedingungen.

Reisekalender


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